Termine
01.08.2023
Ab 2006 traten für neu in Verkehr gebrachte Elektrogeräte Stoffbeschränkungen für Blei, Cadmium, Chrom (VI), Quecksilber und bromierte Flammschutzmittel in Kraft. Geregelt wurde dies in der Richtlinie 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS). Die überarbeitete RoHS-Richtlinie 2011/65/EU wurde Mitte 2011 veröffentlicht. Sie musste bis Januar 2013 auf nationaler Ebene umgesetzt werden.
Mit der Veröffentlichung der novellierten RoHS-Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (englisch Restriction of Hazardous Substances; sogenannte RoHS-2-Richtlinie vom 8. Juni 2011) Mitte 2011 wurde die Revision auf EU-Ebene abgeschlossen. Eine wesentliche Neuerung ist die Einführung der CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung.
Zudem wird bis zum 22. Juli 2019 der Anwendungsbereich schrittweise auf praktisch alle Elektroprodukte ausgeweitet. Hierfür gibt es eine neue Kategorie 11. Der Anwendungsbereich ist nun eigenständig und wird sich nicht mehr auf die WEEE-Richtlinie beziehen. Andere Produktgruppen werden zeitlich gestaffelt aufgenommen: Medizingeräte und nichtindustrielle Überwachungs- und Kontrollinstrumente am 22. Juli 2014, In-vitro-Diagnostika am 22. Juli 2016 und die industriellen Überwachungs- und Kontrollinstrumente am 22. Juli 2017.
Die Liste der Stoffverbote wird am 22. Juli 2019 um die vier Weichmacher DEHP, BBP, DBP und DIBP erweitert. Künftige Stoffverbote können jederzeit von den Mitgliedsstaaten über ein Dossier beantragt werden.
Eine allgemeine Überprüfung der Richtlinie wird 2021 durchgeführt.
Die sogenannte Verordnung zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung – ElektroStoffV) setzt die RoHS-Richtlinie 2011/65/EU in deutsches Recht um. Mit Inkrafttreten der ElektroStoffVerordnung gelten somit die Anforderungen der RoHS-2-Richtlinie seit dem 9. Mai 2013 auch in Deutschland.
Der bisher geltende § 5 des „Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG)“ zur Umsetzung der RoHS-1-Richtlinie 2002/95/EG ist damit aufgehoben.
Weitere Informationen zu den wichtigsten Auswirkungen der neuen ElektroStoffVerordnung sind zu finden in der gemeinsam vom BGA, DIHK, VEG und ZVEI erstellten RoHS-Informationsbroschüre „ElektroStoffVerordnung - Handlungshilfe für Industrie und Handel zur Kommunikation entlang der Lieferkette“. Die genannte Broschüre finden Sie im Downloadbereich dieser Seite.