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22.04.2020
Heute tritt die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung in Kraft. Noch im Entwurf waren die Möglichkeiten zu erheblichen Einschränkungen von marktwirtschaftlichen Prinzipien gegeben. Diese sind nun stark reduziert worden.
Zuvor hat der ZVEI mit sieben weiteren Verbänden aus der Medizintechnik- und Laborindustrie sowie der Pharma- und Biotechnologiebranche die Bedenken der Industrie in einem gemeinsamen Appell an die Bundesregierung geäußert. Nun wurden die besonders kritischen Regelungen, die die marktwirtschaftlichen Prinzipien – wie Wettbewerb, Eigentum und Preisbildung – erheblich einschränken können, reduziert.
Ebenfalls positiv ist, dass die betroffenen Produkte des medizinischen Bedarfs – darunter fällt auch die Medizintechnik – in der Verordnung auf die Produkte eingegrenzt wurden, die für die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung „in der epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ von wesentlicher Bedeutung sind.
Es ist wichtig, dass die Gefahren von Verkaufs- und Verpflichtungsverboten und eines eingeschränkten Handels ernst genommen werden. Die industrielle Gesundheitswirtschaft in Deutschland leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur Bewältigung der Corona-Krise. Auch in Krisenzeiten sollten die zugrunde liegenden Prinzipien der freien und sozialen Marktwirtschaft nicht aus dem Blick verloren werden, um diese Branche zu schützen. Zentralistische Eingriffe sollten grundsätzlich auf das Maß beschränkt werden, das zur Abwendung von Versorgungsengpässen in Deutschland erforderlich ist.
Von besonderer Bedeutung sind in dieser Zeit deshalb ein offener Dialog und die Zusammenarbeit aller Akteure.