Termine
26.04.2024
Nach langen Verhandlungen haben Bundestag und Bundesrat am 26. April 2024 das Solarpaket I beschlossen. Damit wurde eine wichtige Frist eingehalten und bestehende Windenergie-Flächen können noch in „Vorranggebiete“ gemäß der EU-Erneuerbaren-Richtlinie RED III umgewandelt werden.
Am 16. August 2023 hat das Bundeskabinett das Solarpaket I beschlossen, insbesondere mit dem Ziel, den Ausbau der Photovoltaik (PV) in Deutschland voranzutreiben. Nachdem im November 2023 bereits eine öffentliche Anhörung stattgefunden hat, wurde die abschließende Behandlung im Bundestag allerdings immer wieder verschoben. Streitpunkte war u. a. ein sogenannter Resilienzbonus für die heimische PV-Industrie. Auch wurde das Solarpaket I innerhalb der Koalition an die parallellaufenden Verhandlungen zum Klimaschutzgesetz verknüpft, was den Prozess weiter verzögert hat. Mit der Verabschiedung wurden nun endlich umfassende Maßnahmen, insbesondere aber nicht nur, für den PV-Hochlauf beschlossen.
Mit dem Solarpaket werden eine Reihe von Maßnahmen eingeführt. Diese enthalten u. a.:
Photovoltaik
Speicher
Wind
Mit den Änderungen aus dem Solarpaket werden wichtige Weichen dafür gestellt, dass das Erneuerbaren-Ziel von 80 Prozent für 2030 erreicht werden kann. Die Entbürokratisierung von Anmelde- und Anschlussverfahren sind dabei ein geeignetes Mittel, um den Hochlauf zu unterstützen. Mit den Regelungen zu Grün- und Graustrom wurde zudem eine zentrale, in der Stromspeicher-Strategie des BMWK identifizierte Hürde für den wirtschaftlichen Nutzen von Stromspeichern überwunden. Dies ist ein wichtiger Schritt, um das Potenzial von Flexibilitätsoptionen in Zukunft besser heben zu können. Positiv ist auch zu bewerten, dass der Bundestag im Entschließungsantrag die Bundesregierung dazu aufruft, die Ausbaudynamik von Stromspeichern durch verlässliche Rahmenbedingungen zu unterstützen sowie darauf hinzuwirken, dass die Bundesnetzagentur die derzeit befristete Netzentgeltbefreiung für Stromspeicher für Neu- und Bestandsanlagen dauerhaft entfristet.