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27.08.2020
Die Consumer-Electronics-Branche ist ein wesentlicher Treiber von technologischen Innovationen: Ihre Produkte prägen und bereichern den digitalen Alltag der Verbraucher. Die Unternehmen der Unterhaltungselektronik sehen sich derzeit jedoch mit zunehmenden regulatorischen Anforderungen konfrontiert.
Der Medienstaatsvertrag der Bundesländer, der in Kürze in Kraft treten wird, weitet die deutsche Medienordnung auf Endgeräte aus. Durch Vorgaben zu Anordnung sowie Auffindbarkeit von Rundfunkinhalten und „Apps“ wird die Gestaltungsfreiheit der Anbieter von Benutzeroberflächen und Plattformen eingeschränkt. Erweiterte Anforderungen zur Gewährleistung von „Barrierefreiheit“ für audiovisuelle Mediendienste und eine Reform des Jugendmedienschutzes stehen ebenfalls an, letztere setzt an den Betriebssystemen der Hardware an. Da für einen sinnvollen technischen Jugendmedienschutz, wie auch für die Realisierung von Barrierefreiheit, die Lösungen von Inhalte-, Hard- und Software-Anbietern ineinandergreifen müssen, ist ein symmetrischer, kohärenter Ansatz der Regulierung erforderlich.
Aufgrund der rasanten technologischen Entwicklung sind starre Regelungsvorgaben hierzu allerdings aus Sicht des ZVEI weniger geeignet, als Instrumente der Selbst- und Ko-Regulierung. Erschwert wird die Situation für die Consumer-Electronics-Branche noch dadurch, dass jeder EU-Mitgliedsstaat eigene Vorgaben entwickelt. Angesichts ihrer europaweiten Vertriebsaktivitäten erfordert dies von den Herstellern, dass sie zahlreiche verschiedene technische Lösungen in die Endgeräte einbauen. Zeitgemäß ist das nicht. Der ZVEI-Fachverband Consumer Electronics setzt sich daher für eine Regulierung mit Augenmaß und für den Erhalt der freien Warenzirkulation im europäischen Binnenmarkt ein.