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05.07.2024
Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) sieht Mehrwegquoten für viele industrielle und verbraucherbestimmte Transport- und Verkaufsverpackungen vor. Für den Handel zwischen Unternehmen sowie für den Austausch zwischen Unternehmensstandorten innerhalb eines Mitgliedsstaates werden ab 2030 Mehrwegquoten von 100% eingeführt. Der ZVEI spricht sich gemeinsam mit 19 weiteren Verbänden in Schreiben an die EU-Kommission sowie an das Bundeskanzleramt für die Streichung der entsprechenden Paragrafen in der neuen europäischen Verpackungsverordnung aus.
In seiner gegenwärtigen Fassung gefährdet der Artikel 29 der PPWR sämtliche Lieferketten in Europa, weil es für viele Verpackungsformate im Transportbereich keine Mehrweglösungen gibt bzw. diese weder ökologisch noch ökonomisch sinnvoll sind. Dies belegt unter anderem eine Studie der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung und des ifeu Institutes im Auftrag des ZVEI zu Waschmaschinen aus dem Jahr 2024 (zur Studie). Außerdem sind die Vorgaben aus dem aktuellen Artikel 29 der PPWR nicht mit den Bestimmungen zur Transportsicherheit vereinbar.
Die Verbände fordern daher, den Regelungstext zu berichtigen und damit die notwendige Rechts- und Planungssicherheit für sämtliche Lieferketten herzustellen.