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Meinungsbeitrag
12.07.2022
Zur Erreichung der Klimaschutzziele und zur Reduzierung der Energieabhängigkeit ist neben dem Ausbau Erneuerbarer auch eine umfangreiche Sektorkopplung mit zuehmender Elektrifizierung der privaten Energienachfrage notwendig. Unsere Energiesysteme müssen modernisiert und dabei auch digitalisiert werden, um durch Datenerfassung und Steuerung Stromangebot und -nachfrage besser synchronisieren zu können.
Diese Flexibilisierung durch Digitalisierung findet zunehmend beim Endkunden statt. Wir sind damit auf dem Weg in eine „Mitmach-Energiewende“ mit vielen dezentralen Systembausteinen und Anreizen. Die intelligente Nutzung von Flexibilitäten unterstützt die aktuell so wichtige Substitution von fossilen Brennstoffen und eröffnet Kostensenkungspotenziale für die Endkunden. Für die Digitalisierung der kritischen Infrastruktur Energienetze ist der Rollout „intelligenter Messsysteme“ mit „Smart Meter Gateway“ (SMGW) die zentrale Maßnahme, um unter Gewährleistung von Datenschutze und Cybersicherheit den Endkunden zum aktiven Partner der Energiewende zu machen.
Das Zukunftsbild „Steuern 2030“ basiert auf einem Sollwert-Konzept am Stromnetzanschlusspunkt (NAP). Die Idee ist, dass der Verteilnetzbetreiber Sollwerte für Bezug und Einspeisung am NAP vorgibt und damit den Endkunden den sicheren Netzbetrieb aktiv unterstützt. Die Verantwortungsübergabe am NAP vom Netzbetreiber an den Endkunden bzw. den Betreiber von Liegenschaften ist das prägende Element. Statt eines technischen Durchgriffs auf zu steuernde Anlagen überträgt der Netzbetreiber die Verantwortung an den Kunden, der die Sollwerte über Energiemanagement-Systeme aussteuert und damit die integrierte Flexibilität der gesamten Liegenschaft beisteuert. Innerhalb der Hüllkurve aus Sollwerten für Bezug und Einspeisung kann der Endkunde frei agieren und zusätzliche Vorteile am Energiemarkt durch Energiemanagement realisieren. Die Verantwortung für den regulatorische Rahmen hierzu wurde durch jüngst erfolgte Anpassung des Paragrafen 14a EnWG an die Bundesnetzagentur übertragen. Parallel dazu hat das BSI mit der Technischen Richtlinie TR 03109-5 auch den Stand der Technik für Steuereinheiten und weitere das SMGW nutzende Einheiten festgelegt. Der ZVEI mit seinen Herstellern hat maßgeblich bei der Ausgestaltung der TR mitgewirkt. Damit wird nicht nur geprüfte Cybersicherheit gewährleistet, sondern auch die für viele Anwendungsfälle notwendige Interoperabilität und Standardisierung geschaffen. Nachdem in der ersten Phase des Rollouts intelligenten Messsysteme bereits mehrere hunderttausend SMGWs erfolgreich ins Feld gebracht wurden, erfolgt nun der vollumfängliche Einsatz der SMGW als cybersicherer Flexibilisierer in allen Bereichen der Energiewende. Nach Prognose des BMWK werden das mehr als 15 Millionen Einbaufälle bis 2030 sein und damit nahezu in jedem Keller ein SMGW die Digitalisierung der Energiewende ermöglichen.
Ingo Schönberg
Vorstandsvorsitzender, PPC AG