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22.09.2022
Der Durchbruch der Elektromobilität gelingt nur, wenn die Menschen ihre E-Fahrzeuge auch zu Hause laden können – dort wo sie längere Zeit am Stück, meist über Nacht, stehen.. Die öffentliche Diskussion um das Laden von E-Autos blickt meist auf Eigenheimbesitzende und öffentliche Ladeinfrastrukturen. Dabei ist Deutschland ein Mieterland. Es ist daher mindestens genauso wichtig, den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern voranzubringen. Vor allem Menschen, die nicht über eine eigene Garage oder einen Parkplatz vor dem eigenen Haus verfügen, sondern in Mehrfamilienhäusern mit Parkplätzen oder Tiefgaragen leben, brauchen differenzierte Lösungen bei der Ladeinfrastruktur.
Um die zentralen Bausteine zur Weiterentwicklung der Ladeinfrastruktur für E-Mobilität darzustellen und Wohnungsgesellschaften und Immobilienbesitzende beim Aufbau von Ladeinfrastruktur für ihre Mieterinnen und Mieter zu unterstützen, hat der ZVEI gemeinsam mit dem Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW), dem Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) und dem Verband der Automobilindustrie (VDA) einen Leitfaden veröffentlicht.
Im Fokus des Leitfadens stehen vor allem die technischen Aspekte und Herausforderungen beim Projektieren, Planen, und Betreiben von Ladeinfrastrukturen durch Wohnungsunternehmen. So sind viele Elektroinstallationen vor 1990 errichtet worden und eine Integration von Ladesäulen in die bestehenden Anlagen ist meist nur mit erheblichen zusätzlichen Investitionen in die Elektroanlage möglich. Oft ist der bestehende Hausanschluss, der das Gebäude mit Energie versorgt, bereits effizient ausgenutzt, so dass nur noch wenig Leistungsreserven für den Anschluss von Ladesäulen vorhanden sind. Abhilfe kann hier eine Erweiterung des Netzanschlusses in Abstimmung mit dem Netzbetreiber schaffen.
Bei der Installation eines zweiten Hausanschlusses (zweiter Netzanschluss) wird die Ladeinfrastruktur losgelöst von der bisherigen Bestandsanlage geplant. Leider gibt es keinen Anspruch auf einem zweiten Hausanschluss und es obliegt dem Netzbetreiber, ob man zusätzliche Parkflächen separat ans Stromnetz anbindet. Der Leitfaden beschreibt die Varianten.