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12.01.2021
Ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zur digitalisierten Gesundheitsversorgung ist gemacht: Die elektronische Patientenakte (ePA) ist gestartet. Am 1. Januar hat die Einführungsphase begonnen.
Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben ab jetzt Anspruch darauf, dass ihre Krankenkasse ihnen eine ePA anbietet. Zum ersten Mal kann eine Patientin oder ein Patient alle relevanten medizinischen Informationen elektronisch an einem Ort sammeln und ortsunabhängig für die medizinische Behandlung nutzen oder zur Verfügung stellen. Hiervon können vor allem chronisch kranke Patienten profitieren, die regelmäßig verschiedene Ärzte aufsuchen müssen. Ebenso profitieren aber auch Ärzte, die über die ePA bei jedem Patientenkontakt Zugriff auf relevante Dokumente und Befunde haben. Zusätzlich können Krankenkassen ihren Versicherten auch eine App zur Verfügung stellen, mit der Versicherte jederzeit auf ihrem Smartphone Einsicht in ihre ePA nehmen können.
Die ePA steht unter der Hoheit des Versicherten. Er entscheidet, ob er überhaupt eine ePA nutzt oder nicht. Daher wurde auch der Begriff „Patientenakte“ gewählt. Wer seine Daten sehen kann, bestimmt der Versicherte allein. Er kann die Inhalte den Ärzten zugänglich machen, bei denen er behandelt wird. Allerdings geht das nur, wenn der Versicherte mit seiner elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in der Arztpraxis oder im Krankenhaus den Zugriff erlaubt. Parallel dazu muss sich der Arzt mit seinem Arztausweis identifizieren. Gespeichert werden die Daten der ePA nicht einfach „im Netz“, sondern in der sogenannten Telematik-Infrastruktur (TI). Die TI ist ein separates und sehr sicheres Kommunikationsnetz für das deutsche Gesundheitssystem.
Im Zusammenhang mit der ePA taucht auch immer wieder die Frage nach Datenschutz und Datensicherheit auf. Diese Fragen sind wichtig für die Entscheidung, ob eine ePA genutzt werden soll. Grundlegend muss man dazu erstens sagen, dass die Daten der ePA nicht einfach „irgendwo im Netz“ gespeichert werden, sondern in der sogenannten Telematik-Infrastruktur (TI). Diese TI ist ein separates und sehr sicheres Kommunikationsnetz für das deutsche Gesundheitssystem. Zweitens hat die gematik bei der ePA aus Sicht des ZVEI umfangreiche Maßnahmen für Datenschutz und Datensicherheit getroffen. Nähere Information hierzu gibt es auf der Website der gematik.
Die ePA ist ein wichtiges Element für eine umfassende Vernetzung des deutschen Gesundheitssystems. Nach der Testphase in ausgewählten Praxen, die der Überprüfung und Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der ePA dient, soll die bundesweite Verfügbarkeit der ePA in allen Praxen, Apotheken und Krankenhäusern im dritten und vierten Quartal 2021 folgen. Damit möglichst viele Menschen in Deutschland die ePA nutzen, ist nun Vertrauen und offene Kommunikation über die Vorteile wichtig und die Zusammenarbeit aller Beteiligten.