Termine
01.08.2024
Auf EU-Ebene wird die Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, kurz PPWR) abgestimmt. Im Rahmen der Revision sind weitreichende Neuerungen für Verpackungen im B2B- und B2C-Sektor geplant, welche die gesamte Elektroindustrie betreffen werden. Der finale Text liegt voraussichtlich im Herbst 2024 vor.
Der aktuelle Kompromisstext von EU-Parlament und Rat beinhaltet u.a. umfassende Mehrweg-Transportverpackungsquoten für den B2B- und B2C-Geschäftsverkehr. Bei bestimmten Verpackungsarten und Vertriebswegen sind ab 2030 bis zu 100 Prozent Mehrwegverpackungen einzusetzen. Von den neuen Vorgaben sind alle Mitgliedsunternehmen des ZVEI betroffen.
Der ZVEI setzt sich für die Streichung der Mehrweg-Transportverpackungsquoten und die Aufrechterhaltung der Binnenmarktfreiheiten ein. Entsprechend initiierte und beteiligte sich der ZVEI an Verbändeinitiativen zu zentralen Aspekten der PPWR, bspw. zur Unterbindung nationaler Label oder Mehrwegvorgaben. In einer hierzu vom ZVEI beauftragten wissenschaftlichen Studie stellten ifeu und GVM fest, dass Mehrwegtransportsystem nicht per se ökologischer sind als Einwegsysteme.
Bundesregierung und europäische Institutionen signalisierten dem ZVEI bereits, dass einige Vorgaben in der PPWR noch abgemildert werden könnten. Die PPWR räumt der EU-Kommission u.a. die Möglichkeit ein, nach einer Prüfung der Durchführbarkeit der Mehrwegziele Ausnahmen für bestimmte Verpackungsbestandteile festzulegen. In der jüngsten Verbändeinitiative spricht sich der ZVEI für die Einführung solcher Ausnahmen aus und setzt sich diesbezüglich bei den verantwortlichen politischen Akteuren weiter ein.