Termine
08.09.2020
Das Kabinett hat in der vergangenen Woche dem Entwurf für ein Krankenhauszukunftsgesetz für die Digitalisierung von Krankenhäusern zugestimmt. Dass über einen „Krankenhauszukunftsfonds“ die deutschen Krankenhäuser ein digitales Update erhalten sollen, unterstützt der ZVEI ausdrücklich:
Das Krankenhauszukunftsgesetz ist die Chance für die Schaffung einer flächendeckend leistungsfähigen und vernetzten Gesundheitsinfrastruktur, mit der die medizinische Versorgung eine neue Stufe der Qualität bekommen kann. Um diese zu erreichen, braucht es nun
Langfristig wird ein Krankenhaus, das Weg Richtung Digitalisierung nicht eingeschlagen hat, keinen Beitrag zur flächendeckenden medizinischen Versorgung leisten können.
In vielen Krankenhäusern besteht immer noch eine klassische Trennung zwischen Medizintechnik und Informationstechnik. Das organisatorische Zusammenwachsen von Medizintechnik und IT im Krankenhaus ist ein absolut notwendiger Schritt. Daher ist es erfreulich, dass die Förderung im Gesetzentwurf auch die Anbindung digitaler medizintechnischer Geräte zur automatisierten Datenübermittlung in zentrale elektronische Dokumentationssysteme umfasst.
In Erfahrungen unserer Experten aus der Industrie bei Digitalisierungsprojekten im Gesundheitsbereich spiegelt sich wider, welche Bedeutung die Medizintechnik bei der Digitalisierung von Behandlungsabläufen spielt und wie wichtig die frühzeitige Abstimmung aller Beteiligten ist. Digitalisierung im Medizintechnikbereich ist eine Mischung aus vielen miteinander verbundenen Facetten. Meist geht es darum, mit digitalen Medizinprodukten sämtliche Prozesse rund um die Behandlung eines Patienten zu digitalisieren und damit den Ablauf der Behandlung selbst zu verändern. Letztendlich steckt hinter der Digitalisierung immer das Ziel, Prozesse für das medizinische Personal zu vereinfachen und verbessern.
Zu den Facetten zählen z. B. die Datenübertragung vom oder zum Medizingerät und die damit einhergehende einheitliche Datengenerierung sowie Auswertung und Nutzung dieser Daten auch durch weitere Nutzer. Digitalisierung erlaubt optimierte bis hin zu automatisierten Behandlungsabläufen. Hierzu kann ganz allgemein der Einsatz einer Software zählen, mit der Daten verarbeitet werden oder auch das Ersetzen von Medizingeräten mit analoger Bedienoberfläche durch Medizingeräte mit digitaler Bedienoberfläche.
Zudem kann das Management aller Medizingeräte in einem Krankenhaus durch digitale Prozesse optimiert werden. Zum Beispiel, um jederzeit zu wissen, wo die einzelnen Geräte sich befinden und zum anderen, um einen bedarfsgerechten Gerätebestand zu haben, dessen gemeinsame Nutzung in der gesamten Einrichtung über Pooling-Lösungen optimiert werden kann.
Wenn ein Krankenhaus erstmal erfolgreich ein Basisniveau bei der Digitalisierung erreicht hat, wird auch die Akzeptanz für weitere digitale Angebote und Produkte steigen. Der erste Einstieg stellt sicherlich die größte Hürde dar – eine klare Strategie und Mut zur Digitalisierung von Anfang an ist deshalb besonders wichtig. Damit die Potenziale im Krankenhauszukunftsgesetz auch genutzt werden, braucht es klare Ziele und die Einbindung verschiedener Akteure bei der Auswahlentscheidung oder bei der Prüfung eines Vorhabens. So kann die Wirkung der einzelnen Vorhaben wie auch ihres Zusammenspiels auf die Verbesserung der Gesundheitsversorgung präziser beurteilt werden – lokal, regional und in jedem Bundesland.
Wichtig bleiben klare Definitionen und Vorgaben zu den Bedingungen für die Förderung über den Fond – damit am Ende nicht nur digitale Einzellösungen umgesetzt werden, sondern eine ganzheitliche Blaupause für die Digitalisierung einer Region oder eines Bundeslandes verfolgt und die Krankenhausversorgung nachhaltig verbessert wird.