Termine
23.02.2022
Die Arge Errichter und Planer hat zahlreiche neue Merkblätter veröffentlicht. Diese laufend aktualisierte Liste gibt dazu einen Überblick. Den Arge-Mitgliedern stehen alle Merkblätter in ZVEIconnects kostenlos zum Download zur Verfügung.
82030:2022-02
Montage von Komponenten des anlagentechnischen Brandschutzes bei astbesthaltigem Untergrund
Bohren oder alternative Befestigungsmethoden
Geräte bzw. Komponenten des anlagentechnischen Brandschutzes wie etwa Rauchmelder nach EN 14604 oder Melder der EN 54-Reihe werden üblicherweise an Decken, eher selten an Wänden montiert. Sofern vom Hersteller nicht anderweitig vorgegeben, werden dafür in der Regel Schrauben und Dübel verwendet. Problematisch kann diese Art der Befestigung dann sein, wenn die Wände oder Decken mit einem asbesthaltigen Putz oder einer asbesthaltigen Spachtelmasse versehen sind. Denn in diesen Fällen können durch das Bohren Asbestfasern freigesetzt werden.
Das Merkblatt legt dar, wann und unter welchen Voraussetzungen Bohrungen in Wände und Decken mit Asbest überhaupt rechtlich zulässig sind. Zudem beantwortet es die Frage, ob das Bohren und anschließende Anschrauben durch eine alternative Befestigung ersetzt werden darf oder ob rechtliche, normative oder sonstige Erwägungen dagegensprechen könnten.
2021-12
Fragen- & Antwortenkatalog "Umgang mit Versorgungsengpässen bzw. Lieferproblemen"
Infolge der „Rohstoffkrise“ bestehen Lieferschwierigkeiten für eine Vielzahl an Baustoffen und Materialien. Insbesondere die Errichter sehen sich vor diesem Hintergrund der Herausforderung ausgesetzt, ihre vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Bauherrn zu erfüllen. Gleichzeitig reagieren die Lieferanten bei der Beschaffung von Baustoffen bereits durch die Abänderung ihrer Liefermodalitäten.
Vor diesem Hintergrund stellen sich für Errichter und Planer der elektrotechnischen Gewerke verschiedene Fragestellungen zum Umgang mit der beschriebenen Sachlage in der Praxis. Diese Fragen hat die Arge Errichter und Planer im ZVEI in Zusammenarbeit mit dem Verband Beratender Ingenieure (VBI) in Form eines Fragen- & Antwortenkatalogs aufgegriffen und beantwortet.
82025:2021-07
Merkblatt "Rechtliche Bedeutung technischer Standards und technischer Regelwerke"
2. aktualisierte Auflage
Die Bedeutung technischer Standards im deutschen und europäischen Rechtssystem ist vielschichtig. Zumindest im Hinblick auf das Werkvertragsrecht ist den meisten Beteiligten geläufig, dass jeder Architekt, Planer und Bauausführende grundsätzlich zur mangelfreien Leistungserfüllung die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten hat. Zwar können (theoretisch) höherwertige technische Standards, etwa der Stand der Technik oder gar der Stand von Wissenschaft und Technik, als Leistungssoll vereinbart werden. Fehlen jedoch diesbezügliche Bestimmungen im Vertrag, sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik vom Auftragnehmer einzuhalten.
Hiermit ist jedoch zum einen noch nicht zum Ausdruck gebracht, welche Funktion technische Regelwerke zur Erfüllung des geschuldeten technischen Standards haben, zum anderen wird inhaltlich nur ein kleiner, wenn auch überaus wichtiger Teil der Bedeutung technischer Standards im Recht angesprochen. Daneben besitzen gerade harmonisierte europäische Produktnormen ("hEN"), bei denen es sich ebenfalls um technische Regelwerke handelt, eine weitergehende Bedeutung.
82029:2020-05
Merkblatt "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) - Neuerungen 2019"
Am 4. Oktober 2019 ist die neue Gesamtausgabe der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) erschienen. Mit der neuen Ausgabe 2019 werden Änderungen in Teil A (Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen) und Teil C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen) gültig. Das Grundlagen- und Nachschlagewerk für die Vergabe von Bauleistungen in Deutschland Ist traditionell Maßstab für Bauverträge und bauvertragliche Abmachungen.
Aufgrund dieser umfassenden Überarbeitungen der VOB/A und VOB/C tauchen eine Reihe von Fragen bezüglich der konkreten Neuregelungen und der Umsetzung in der Praxis auf. Dieses Merkblatt der Fachgruppe Elektroplaner stellt die wesentlichsten Änderungen vor und beantwortet erste Fragen aus der Praxis.
82002:2019-07
Merkblatt "Hinweise für Betreiber von Gefahrenmeldeanlagen"
Gefahrenmeldeanlagen (GMA) schützen Personen und Sachanlagen. Hieraus resultiert der Anspruch, dass GMA sicher, fehlerfrei und zu jeder Zeit funktionieren müssen. Um dies zu gewährleisten, obliegt dem Betreiber eine hohe Verantwortung und damit entsprechende Rechte und Pflichten.
Das Merkblatt richtet sich daher an Betreiber von Gefahrenmeldeanlagen und beantwortet die relevanten Fragen zu Begehung und Instandhaltung, den gesetzlichen und untergesetzlichen Pflichten des Betreibers sowie den Konsequenzen einer Pflichtverletzung. Es bietet somit einen schnellen Überblick über die Verantwortlichkeiten und kann als Checkliste dienen.
82028:2019-04
Merkblatt "Beistellung von neuen oder gebrauchten Produkten"
Kunden äußern gelegentlich den Wunsch, bestimmte Produkte oder Module selbst zu beschaffen oder beizustellen. Wie geht der Errichter damit um? Wer hat die Verantwortung für diese Beistellungen - der Kunde oder der Errichter? Und was ist, wenn es sich dabei um gebrauchte oder "generalüberholte" Produkte handelt?
Zu diesem Thema hat die ZVEI-Arbeitsgemeinschaft Errichter und Planer ein neues Merkblatt erstellt.
82027:2019-04
Merkblatt "Alarmmeldungen von Brandmeldeanlagen"
Sichere und normenkonforme Übertragung zur hilfeleistenden Stelle
Brandmeldeanlagen werden mithilfe sogenannter Alarmübertragungsanlagen (AÜA) auf eine hilfeleistende Stelle (z.B. Feuerwehr) aufgeschaltet, damit im Brandfall schnell alarmiert, geholfen und gelöscht werden kann. Das Merkblatt zeigt in diesem Zusammenhang auf, welche vertrags- und haftungsrelevanten Aspekte der Aufschaltung zum eigenen Schutz überprüft werden sollten.
82016:2018-08
Merkblatt "Datenschutzaspekte im Beratungsgespräch"
Das Merkblatt leistet Hilfestellungen für den Umgang mit den Herausforderungen des Datenschutzes sowie der Vermeidung einer unzulässigen Rechtsberatung im Bereich Video und Zutrittskontrolle.
82026:2017-02
Merkblatt "Blitz- und Überspannungsschutz für Brandmeldeanlagen sowie Rauch- und Wärmeabzugsanlagen"
Mehr als 700.000 Blitze sorgten 2015 in Deutschland für Schäden in Höhe von rund 220 Millionen Euro. Im Jahr zuvor regulierten die Versicherer bei insgesamt 410.000 Schadensmeldungen sogar Schäden von etwa 340 Millionen Euro [GUV]. Im Mittel der letzten zehn Jahre verursachten jedes Jahr etwa 450.000 Blitzeinschläge einen Schaden von durchschnittlich 313 Millionen Euro. Bei Blitzeinschlägen besteht durch Schritt- oder Berührungsspannungen Lebensgefahr. Elektrische und elektronische Geräte können durch hohe Spannungen und Ströme irreparabel geschädigt werden.
Da Sicherheitstechnik Menschen und Sachwerte schützt, ist diese besonders sorgfältig gegen Ausfälle durch Blitzeinschlag und Überspannungen abzusichern. Besonders kritisch ist der Ausfall brandschutztechnischer Einrichtungen bei einem direkten Blitzeinschlag, da in diesem Fall die Wahrscheinlichkeit für den Ausbruch eines Feuers deutlich erhöht ist.
82023:2016-03
Merkblatt "Weiterbildung Gefahrenmeldetechniker/in"
Die vorliegende Leitlinie für die Weiterbildung soll vor dem Hintergrund der technologischen Entwicklung und der demografischen Vorzeichen eine Aufforderung an die Unternehmen sein, in ihre Mitarbeiter zu investieren, sie vorausschauend zu qualifizieren und in ihrer beruflichen Entwicklung gezielt zu fördern.
Denn sicherheitstechnische Gewerke werden zunehmend einerseits untereinander vernetzt, andererseits mit der Gebäudeleittechnik verbunden. Der Grad der Vernetzung und Digitalisierung nimmt dabei stetig weiter zu, das Internet der Dinge und der Dienste klopft an die Tür der Sicherheitstechnologien.
82022:2016-01
Merkblatt "Einsatz von Ansaugrauchmeldern"
Seit nunmehr 40 Jahren sind Ansaugrauchmelder (früher: Rauchansaugsysteme) in der Branderkennung im Einsatz. Mit ihrer fortschreitenden technologischen Entwicklung sind auch ihre Einsatzmöglichkeiten innerhalb der Brandmeldetechnik gestiegen. Vielfach sind sie in Bereichen mit sicherheitskritischen oder schwierigen Umgebungsbedingungen zu finden, deren Überwachung ohne Ansaugrauchmelder nach den geltenden Normen heute nicht möglich wäre. Ihr Einsatzgebiet reicht von Räumlichkeiten mit hohen oder tiefen Temperaturen, mit großen Raumhöhen oder schwerer Zugänglichkeit bis hin zur Einrichtungsüberwachung von Elektroschaltschränken oder EDV-Anlagen.
82021:2015-10
Merkblatt "Vernetzte Sicherheitstechnik (Safety und Security)
Die Vernetzung von Gefahrenmeldeanlagen und anderen Sicherheitssystemen untereinander und mit Gewerken der Gebäudetechnik nimmt immer mehr zu. Dadurch werden die Systeme in die Lage versetzt, Informationen auszutauschen und gegenseitig nutzbar zu machen. Alle angeschlossenen Gewerke können von zentraler Stelle aus überwacht und gesteuert werden. Insgesamt profitieren die Anwender von einer verbesserten Funktionalität, höherer Energieeffizienz und geringerem Kostenaufwand.
82020:2015-10
Merkblatt "Rechtslage im Falle der Veränderung der Wartungsintervalle entgegen den Herstellerangaben"
Das vorliegende Merkblatt skizziert die rechtliche Ausgangslage in dieser Konstellation und gibt Handlungshinweise, wie das Risiko einer Haftung des Errichters gegenüber dem Gebäudebetreiber bei Wartung entgegen den Herstellerangaben vermieden bzw. minimiert werden kann. Dabei ist zu beachten, dass die hier dargestellte Haftungsproblematik für Folgeschäden nur dann vorliegt, wenn sich ein Brand bzw. Sach- und/oder Vermögensschaden kausal auf eine nicht rechtzeitig erfolgte Wartung zurückführen lässt.
82019:2015-01
Merkblatt "Einsatz von DIN EN 54-23 - Optische Signalgeber"
In Verbindung mit der Branderkennung durch eine Brandmeldeanlage gewinnt die Alarmierung innerhalb des durch Brand betroffenen Gebäudes immer mehr an Bedeutung. Ziel ist es, die Selbstrettung bzw. die Anrückzeit der hilfeleistenden Kräfte zu einer möglichst vollständigen Gebäuderäumung zu nutzen.
Traditionell wurden hierzu in der Vergangenheit zumeist akustische Alarmierungsmittel verwendet. Zusätzlich werden auch optische Alarmierungsmittel verwendet in Bereichen mit hohen Umgebungsgeräuschen, oder in Räumlichkeiten, in denen sich Personen mit einer eingeschränkten Wahrnehmungsfähigkeit aufhalten könnten. Dies gilt unabhängig davon, ob die Beeinträchtigung medizinisch oder durch Arbeitsmittel (Gehörschutz etc.) bedingt ist.
82003:2013-08
Merkblatt "Überblick über Handsteuereinrichtungen in der Sicherheits- und Gefahrenmeldetechnik"
Dieses Merkblatt soll einen Überblick über verwendbare Handsteuereinrichtungen in Deutschland geben, die u. a. in Verbindung mit Brandmeldeanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen und Löschanlagen eingesetzt werden und damit den allgemein anerkannten Stand der Technik widerspiegeln.
Handsteuereinrichtungen werden auch als Handauslöseeinrichtungen, Feuermelder, Handmelder, Handfeuermelder, Druckknopfmelder, Taster, Auslösestelle oder Steuerungstafel bezeichnet.